
Vorwort
Stellen Sie sich vor, Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten.
In dieser Situation sind viele Menschen überfordert und wissen nicht was sie tun sollen.
Wir von BB-CHECK UG (haftungsbeschränkt) stehen von der ersten Minute in der Sie uns um Hilfe bitten, an Ihrer Seite.
Um ihre Rechte zu wahren und ihr eigenes Geld zu sichern, benötigen Sie ein professionell erstelltes Kfz Gutachten.
Sie vermeiden Fehler in der Schadenabwicklung und haben in dieser, überraschend auftretenden Situation, einen persönlichen, kompetenten und jeder Zeit erreichbaren Ansprechpartner.

Andreas Bollmann
Ihr Ansprechpartner in Allen KFZ Schadenfällen
Zertifizierter KFZ Sachverständiger
Geschäftsführer der BB-CHECK
Andreas Bollmann
- Ulzburger Straße 416
22844 Norderstedt
24 Std Erreichbar
Wir stehen 24 Stunden rund um die Uhr für Sie zur Verfügung.
Unser komptentes geschultes Team wird Sie schnell und fachgerecht beraten.
Kay Dückert
Ansprechpartner in allen Baumaschinen Schadenfällen.
Zertifizierter Sachverständiger
Kay Dückert
- Ulzburger Straße 416
22844 Norderstedt
LEISTUNGEN
SCHADENGUTACHTEN
WERTGUTACHTEN
TECHNISCHE GUTACHTEN
Schadenfälle und technische Mängel im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen haben häufig, insbesondere aber nach einem Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeugkauf oder Fremdnutzung etc. ein juristisches Nachspiel. Auch hier gilt wie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen:
“Wer klagt (Schadensersatzansprüche geltend macht), muss beweisen!”
Mit einem technischen Gutachten von uns bekommen Sie Aufschluss über Umfang, Ursache und Verantwortlichkeit eines Schadens oder einer Fehlfunktion an Ihrem Fahrzeug. Ein technisches Gutachten kann Sie somit bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen an einem Verkäufer oder einer Kfz-Werkstatt maßgeblich unterstützen.
Sprechen Sie uns diesbezüglich möglichst ereignisnah an – wir helfen Ihnen gerechtfertigte Schadenersatzansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls ungerechtfertigte Ansprüche der Gegenseite abzuwehren.
REPARATURPRÜFUNG
Reparaturprüfungen sind oft notwendig, wenn nach einer Routine-Reparatur in der Werkstatt ein größerer Schaden entstanden ist oder in Rechnung gestellte Ersatzteile nicht denen in der Rechnung entsprechen. Bei unsachgemäßen Reparaturen können ebenfalls sehr teure Folgeschäden entstehen.
Die Reklamation ist Grundsätzlich zwei Jahre lang (§ 634a BGB) nach der Reparatur möglich. Doch je länger die Reparatur zurückliegt, umso schwieriger lässt sich eine unsachgemäße Reparatur beweisen.
Ist ein vermeidbarer Schaden entstanden haftet die Werkstatt. Diese Schäden sind über die Haftpflichtversicherung die Werkstatt abgedeckt. Kompliziert wird es, wenn die Werkstatt behauptet, der Schaden sei nicht absehbar gewesen oder eine Folge etwa des schlechten Zustandes des Autos.
Dann kann nur ein Reparaturgutachten Klarheit schaffen